1. Einleitung
RECOM ist verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten gemäß dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von Unternehmen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG). Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von individuellen Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Grundlage für die Umsetzung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.